Im Beschäftigungsverhältnis laufen die meisten und sensibelsten Daten zusammen. Gleichzeitig entstehen hier die größten Reibungspunkte: Überwachung, Leistungsbewertung und der Einsatz von Analyse-Tools.
Typische Daten
Arbeitszeit, Gehalt, Leistungsbeurteilungen, Krankheitszeiten, Urlaub, Weiterbildungsdaten, E-Mails und Chat-Verläufe, ggf. Standortdaten bei Außendienst.
Häufige Fehler
- Monitoring ohne Information und ohne klare Grundlage
- KI-Scores in der Leistungsbewertung ohne Nachvollziehbarkeit
- Zu weite Zugriffsrechte auf Personalakten
- Aufbewahrung weit über gesetzliche Fristen hinaus
- BYOD ohne Regelung
DSGVO-konform gestalten
- Rechtsgrundlage: Arbeitsvertrag bzw. § 26 BDSG; bei Gesundheitsdaten strengere Regeln.
- Klare Richtlinie oder Betriebsvereinbarung zu Monitoring und Leistungsbewertung.
- Zweckbindung und Datensparsamkeit; Zugriffsrechte regelmäßig prüfen.
- Führungskräfte schulen: Was gehört in die Personalakte – und was nicht.
KI im Beschäftigungsverhältnis
Analyse- und Performance-Tools können entlasten. Systeme, die maßgeblich über Beförderung, Kündigung oder Arbeitsbedingungen entscheiden, gelten als Hochrisiko-KI. Pflicht: menschliche Aufsicht, Transparenz gegenüber Beschäftigten, AV-Vertrag und nachvollziehbare Entscheidungen.
Checkliste
- Monitoring und Leistungsbewertung schriftlich geregelt und kommuniziert?
- Zugriffsrechte auf Personaldaten aktuell und minimal?
- Bei KI: Information der Mitarbeiter + menschliche Entscheidung?
- Lösch- und Aufbewahrungsfristen dokumentiert?
Beschäftigtendatenschutz klar und praxisnah aufsetzen?
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